Über Christian Schneider

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Deutschland beendet die europäische Preisreferenzierung

Abbildung 1: Anzahl der verwendeten Referenzpreise pro Land Die Änderungen im deutschen Preissystem für innovative Arzneimittel durch das Medizinforschungsgesetz (MFG) sind in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2025 werden die europäischen Referenzpreise nicht mehr in die Preisverhandlungen zum Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V von innovativen Arzneimitteln einbezogen. Eine Referenzierung des

Vertraulichkeit des Erstattungsbetrages – Nur für pharmazeutische Unternehmen mit R&D in Deutschland

Abbildung 1: Voraussetzungen, Pro und Kontra des vertraulichen Erstattungsbetrages. Vertrauliche Erstattungsbeträge sind seit neuestem in Deutschland möglich, wenn das Arzneimittel und das pharmazeutische Unternehmen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass der vertrauliche Erstattungsbetrag nur für neue Arzneimittel mit erstmaligem Markteintritt in Deutschland und für Unternehmen mit aktiver Forschung in Deutschland zur Verfügung

Unser Leitfaden zu den AMNOG-Leitplanken ist ab jetzt online!

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für Preisverhandlungen von Arzneimitteln in Deutschland durch den Gesetzgeber komplexer und systematisch zu Ungunsten der pharmazeutischen Industrie verschärft (AMNOG Leitplanken). Neben dem Ausmaß des Zusatznutzens haben die Preise, der Patentschutz und frühere Nutzenbewertungen der Vergleichstherapien einen hohen Einfluss auf die Verhandlungen zum Erstattungsbetrag. Testen Sie unseren neuen Leitfaden,

Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge setzt falsche Anreize!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Analyse der vertraulichen Erstattungspreise in Deutschland in der Zeitschrift "Market Access & Health Policy" veröffentlicht wurde: Schnorpfeil W, Kiehlmeier S. Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge setzt falsche Anreize. Market Access & Health Policy. 2024; 2: 28–31. Artikel in deutscher Sprache Zusammenfassung in englischer Sprache

Übergang zum EU-HTA – Konsequenzen einer parallelen Existenz von nationalem und EU-HTA

Verordnung (EU) 2021/2282 Artikel 7 (1) der Verordnung (EU) 2021/2282 spezifiziert, wann eine Gesundheitstechnologie einer Gemeinsamen Klinischen Bewertung (Joint Clinical Assessment, JCA) unterzogen werden muss. Dabei spezifiziert Absatz 1a, dass der Zeitpunkt der initialen Marktzulassung entscheidend ist. Nur wenn diese nach den in Artikel 7 (2) genannten Fristen (Onkologika und ATMPs: 12. Januar 2025,

Confidentiality of the reimbursement amount has its price!

As part of the dialogue with the pharmaceutical industry, the German government has promised to introduce the option of a confidential reimbursement amount. The aim is to support pharmaceutical companies whose products are subject to a considerable price decrease after undergoing an AMNOG benefit assessment by offering the option to keep the new price confidential.

Preisverhandlungen mit der GKV unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen

SAVE THE DATE: 16.01.2024 Von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Referenten: Dr. Willi Schnorpfeil, Dr. Angela Lammert Wir bieten ein Webinar zum Thema „Preisverhandlungen mit der GKV unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen“ an. Das Webinar richtet sich an Geschäftsführer:innen sowie Mitarbeiter:innen pharmazeutischer Unternehmen, die mit Fragen der Preisgestaltung und der Verhandlung von Erstattungsbeträgen befasst sind. Wir

Unser HospitalAnalyzer ist jetzt verfügbar!

Basierend auf den Qualitätssicherungsdaten des G-BA bieten wir Auswertungen zu deutschen Kliniken für Ihre Marktplanung an. Zum Beispiel: Was sind die Top Krankenhäuser für AML in Remission (C92.01 nach ICD-10)? Die Top 5 Krankenhäuser: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen Städtisches Klinikum Braunschweig Klinikum Bremen-Mitte Klinikum Darmstadt Insgesamt haben 113

Weitere Konkretisierungen zum GKV-FinStG

Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung weitere Konkretisierungen des neuen Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-FinStG) beschlossen. Wie bereits im vorherigen Gesetzesentwurf vorgesehen, wird das Ergebnis der AMNOG-Nutzenbewertung für die nachfolgenden Preisverhandlungen weiter an Bedeutung gewinnen. Ist die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) patentgeschützt, ist ein Premiumpreis nur noch für Produkte mit einem

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