Überblick über unsere Leistungen im Bereich nicht-randomisierte Studien und indirekte Vergleiche
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Nicht-randomisierte Studien und nicht-adjustierte indirekte Vergleiche in der Nutzenbewertung
Nutzenbewertungen, sowohl auf EU-Ebene als auch Vollbewertungen in Deutschland, dienen dem Zweck, die Wirksamkeit und Sicherheit der einer Gesundheitstechnologie mit anderen Gesundheitstechnologien oder bestehenden medizinischen Verfahren zu vergleichen. Daher werden randomisiert-kontrollierte Studien (RCTs) als Goldstandard erachtet. Insbesondere bei Arzneimitteln zur Behandlung seltenen Erkrankungen (Orphan Drugs, ODs) und Arzneimitteln für neuartige Therapien (advanced therapy medicinal products, ATMPs) ist eine Durchführung von RCTs aber oftmals schwierig und es werden nicht-randomisierte Studien (NRS) oder einarmige Studien für die Zulassung herangezogen. Sind Studien nicht-randomisiert, kann es zwischen den Behandlungsarmen zu einer ungleichen Verteilung von Störfaktoren (Confoundern) kommen, die das Behandlungsergebnis beeinflussen können. Gleiches gilt ebenfalls einem nicht-adjustierten indirekten Vergleich von mehreren einarmigen Studien oder von Studien mit externen historischen Kontrollkohorten.
Um einen Vergleich dennoch zu ermöglichen, wurden von EUnetHTA21 die Methodenpapiere D4.3.1 und D4.3.2 zu direkten und indirekten Vergleichen zur Verfügung gestellt, die die dazu benötigten statistischen Methoden beschreiben. Zudem zeigt das Beispiel der Neubewertung von Cerliponase alfa 2022 aus dem deutschen AMNOG-Verfahren, dass nicht-adjustierte indirekte Vergleiche mit einer externen historischen Kontrollkohorte zur Ableitung eines quantifizierbaren Zusatznutzens herangezogen werden können, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen (Abbildung 1).

Abbildung 1: Minimale Anforderungen an einen nicht-adjustierten indirekten Vergleich mit einer externen Kontrollkohorte.