Der Europäische Rat hat in diesem Monat die Verordnung über die EU-weite Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) angenommen. Gleichzeitig findet aktuell die erste Ausschreibung über eine wissenschaftliche Beratung im Rahmen des EUnetHTA statt.

In der offenen Ausschreibung des EUnetHTA 21 JSC-Sekretariats können sich pharmazeutische Unternehmer auf parallele Konsultationen mit der EUnetHTA 21 und der European Medicines Agency (EMA) bewerben. Ziel der Konsultationen ist eine nicht-bindende, wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der Planung von klinischen Studien, um qualitativ hochwertige Daten für künftige Nutzenbewertungen zu generieren. Die Leitung des EUnetHTA 21 Joint Consortium wird vom Nationalen Gesundheitsinstitut der Niederlande (ZIN) übernommen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Deutschland fungiert als Sekretariat der gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultationen. Bis zum 7. Dezember 2021 können Anträge beim G-BA unter der E-Mail-Adresse EUnetHTA21-JSC@g-ba.de eingereicht werden. Weitere Informationen>>>