Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform in Deutschland verlängert nicht nur das Preismoratorium bis 2030, sondern schränkt auch die freie Preisbildung für neue Gx-Produkte ein. Künftig werden die Generika-Preise für neue Produkte von den bestehenden Marktpreisen abhängen. Ausschlaggebend wird sein, ob ein Arzneimittel mit demselben Wirkstoff und einer vergleichbaren Darreichungsform auf dem Markt ist, unabhängig davon, von welchem Hersteller. Der Formel für die Berechnung wird vom GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der Krankenkassen, festgelegt.
Ziel ist es, die Ausgaben im gesetzlichen Krankenversicherungssystem weiter zu begrenzen. Der deutsche Generikamarkt verfügt jedoch bereits über zahlreiche regulatorische Instrumente zur Preiskontrolle:
• Festbeträge
• Rabattvereinbarungen
• Abgabereihenfolge der Apotheken
• Austauschpflicht auf Apothekenebene
• Starker Preiswettbewerb
Mit dem neuen Preismoratorium wird es wahrscheinlich unattraktiver und unwirtschaftlicher, in die Weiterentwicklung von Generika zu investieren, um die Behandlung der Patienten zu verbessern. Der Generikamarkt lebt vom Markteintritt neuer Anbieter, vom Preiswettbewerb und von der Entwicklung neuer Darreichungsformen. Wenn neue Produkte künftig direkt an bestehende Referenzpreise angepasst werden müssen, werden die wirtschaftlichen Anreize für Innovationen auf dem Generikamarkt sinken.
Über die Einzelheiten der Preisberechnung entscheidet der GKV-SV. Dies wird voraussichtlich zu niedrigen Preisen führen, was im Interesse der Kostenträgerorganisation liegen dürfte. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, warum ein Festbestragssystem und ein erweitertes Preismoratorium für Generika nebeneinander bestehen sollten.
Für pharmazeutische Unternehmen bedeutet der Vorschlag vor allem eines: Größere Unsicherheit im Bezug auf Preisgestaltung und Markteintritt für neue generische Produkte. Das Problem der Arzneimittelengpässe in Deutschland wird das Gesetz jedenfalls nicht lösen.