Der aktuelle Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) verfolgt das gesundheitspolitische Ziel einer strengeren Ausgabenkontrolle – mit direkten Auswirkungen auf die Preisgestaltung, den Marktzugang und die Erstattung auf dem deutschen Markt.
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für innovative Arzneimittel:
- Wegfall der AMNOG-Leitplanken und des Kombinationsabschlags:
Beseitigung komplexer und rechtlich umstrittener gesetzlichen Regelungen.
➡️ Preisverhandlungen können sich wieder stärker am Ausmaß des Zusatznutzens orientieren.
➡️ Das Risiko eines 20%-igen Abschlags für Kombinationsarzneimittel entfällt.
- Dynamischer Herstellerabschlag (§ 130a):
Einnahmenorientierte Budgetierung des Arzneimittelbereichs.
➡️ Die Kosten von Innovationen im Arzneimittelbereich werden begrenzt und auf alle patentgeschützten Arzneimittel umverteilt.
➡️ Die Nutzenbewertung als Instrument der Preisbildung verliert an Bedeutung.
- Schärfung des Preis-Mengen-Modells als zentrales Steuerungsinstrument:
Wachstum und Umsatzvolumen werden systematisch in die Preisentwicklung integriert.
➡️ Die Spruchpraxis der Schiedsstelle wird als gesetzliche Vorgabe implementiert.
Das zentrale Instrument zur Kostenkontrolle auf dem Arzneimittelmarkt wird der dynamische Herstellerrabatt sein, der die Arzneimittelausgaben auf die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Das implizite Arzneimittelbudget wird sich auf die Preisgestaltung für neue innovative Arzneimittel auswirken und Wechselwirkungen zwischen den Preisen für neue Arzneimittel und bereits auf dem Markt etablierten patentgeschützten Arzneimitteln schaffen.