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Ein grundlegender Wandel beim Marktzugang in Deutschland: Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel

  • Veröffentlicht am 25.09.2026
  • Lesezeit 1 Min.

 

Mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) können gesetzliche Krankenkassen gemäß § 130e SGB molekülübergreifende Rabattvereinbarungen für Gruppen innovativer, patentgeschützter Arzneimittel abschließen. Die betroffenen Molekülgruppen sind Janus-assoziierte Kinase (JAK)-Inhibitoren, Calcitonin-Gene-Related-Peptide (CGRP)-Antagonisten, Poly-ADP-Ribose-Polymerase (PARP)-Inhibitoren, Proproteinkonvertase Subtilisin/Kexin Typ 9 (PCSK9)-Inhibitoren und Programmed Cell Death-1-Rezeptor/Programmed Cell Death-ligand-1 (PD-1/PD-L1)-Inhibitoren.

Für pharmazeutische Unternehmen hat dies erhebliche Auswirkungen:

  • Verstärkter Preiswettbewerb in Form von Ausschreibungen für patentgeschützte Produkte in bestimmten Indikationen
  • Die AMNOG-Nutzenbewertung und die nutzenorientierte Preisgestaltung werden durch mögliche Exklusivverträge ergänzt
  • Die Verordnungssteuering wird durch Rabattverträge mit beeinflusst.
  • Eine neue strategische Aufgabe: Der neue gesetzliche Rahmen erfordert Maßnahmen seitens der Hersteller, die ihre Marktanteile sichern oder ausbauen wollen.

Was sollten Hersteller jetzt tun?

  • Marktanteile, Wettbewerber, Preisstrukturen und Verordnungsmuster für jede Indikation separat erfassen
  • Die therapeutische Vergleichbarkeit in der Indikation systematisch analysieren
  • Die Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen genau überwachen
  • Vorbereitung auf mögliche Ausschreibungsstrategien

Die Erstattungslandschaft in Deutschland verändert sich rasant, und eine frühzeitige Vorbereitung wird entscheidend sein.

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